Die Europäische Gemeinschaft (EG) verfügt seit Anfang der 70er Jahre über eigene Einnahmen (zum Beispiel Abschöpfungen) als Grundlage ihrer finanziellen Autonomie. Deshalb wurde 1975 der Europäische Rechnungshof als unabhängiges Kontrollorgan geschaffen, um die Einnahmen- und Ausgaben der Gemeinschaft und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu überprüfen. Durch den Maastrichter Vertrag wurde er zu einem Hauptorgan der EU aufgewertet (Organe der Europäischen Union). Er hat seinen Sitz in Luxemburg. Zu seinen Hauptaufgaben gehört die Prüfung des Gesamthaushalts der Europäischen Union (EU) und die Kontrolle der nicht im Haushalt erfaßten Anleihe- und Darlehenstätigkeiten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) sowie die durch besondere Beträge finanzierten entwicklungspolitischen Maßnahmen zugunsten der AKP-Staaten (Europäischer Entwicklungsfonds (EEF)). Ebenfalls der Finanzkontrolle des Rechnungshofes unterliegen die von der Gemeinschaft geschaffenen Einrichtungen (Gemeinschaftsinitiativen). Bei der Tätigkeit des Rechnungshofes handelt es sich in der Regel um eine nachträgliche Überprüfung, die jedoch durch die erweiterten Befugnisse zu einer Aufwertung der Kontrollfunktion führte. Werden Mitgliedstaaten der EG für die Gemeinschaft tätig (Agrarausgaben) oder erhalten Drittländer Finanzhilfen, kann der Rechnungshof Prüfungen auch an Ort und Stelle vornehmen. Er arbeitet mit den Rechnungsprüfungsorganen der EG-Mitgliedstaaten eng zusammen und stärkt durch seine Arbeit das Europäische Parlament (EP)’in seinen Kontrollrechten gegenüber der Europäischen Kommission, dem haushaltsführenden Organ der EU. Der Europäische Rechnungshof setzt sich aus je einem Vertreter der Mitgliedstaaten der EU zusammen. Nach Ernennung durch den Rat der Europäischen Union und Anhörung durch das Parlament werden die Mitglieder auf sechs Jahre ernannt. Sie haben eine ähnlich unabhängige Stellung wie die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) und fassen ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der Mitglieder. Die Ergebnisse seiner Prüfungstätigkeit veröffentlicht der Rechnungshof in Jahresberichten und in Sonderberichten zu einzelnen Finanzbereichen. Darüber hinaus gibt er beratende Stellungnahmen ab.
(EuRH) prüft die Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft, auch wenn sie im Haushaltsplan selbst nicht ausgewiesen sind. Seine zwölf Mitglieder werden vom Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments auf sechs Jahre ernannt und üben ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit aus.
(EuRH) — (engl.) European Court of Auditors (ECA). Errichtet 1977. Sitz: Luxemburg. Er besteht aus einem Kollegium von 15 weisungsungebundenen Mitgliedern, die vom EU-Ministerrat nach Anhörung des Europäischen Parlaments einstimmig auf 6 Jahre ernannt werden; sie repräsentieren die 15 Mitgliedstaaten. Der EuRH prüft die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben der EU-Haushalte. Er hat insb. auch dazu beizutragen, dass die Haushaltsführung nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgt. Über etwaige Unregelmäßigkeiten setzt er das Europäische Parlament und den EU-Ministerrat in Kenntnis. Der EuRH arbeitet mit den Rechnungsprüfungsbehörden der EU-Staaten zusammen. Er erstellt einen Jahres(Rechnungsprüfungs)bericht. Dieser sowie diverse andere Berichte und Stellungnahmen werden in sämtlichen Amtssprachen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und können auch über die Internet-Site des EuRH abgerufen werden. http://www.eca.eu.int
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