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Handelsfunktionen

Handel

Unter den Handeisfunktionen sind die Aufgaben bzw. Tätigkeits-Wirkungszusammen-hänge zu verstehen, die dem Handel als verbindendem Glied zwischen Produktion und Konsumption bzw. Verwendung zukommen (vgl. Barth, 1999, S. 25).

Zu den bedeutendsten Systematiken der Handelsfunktionen zählen die Ansätze von Oberparieiter, Seyffert und Buddeberg. Ihre Ansätze sowie die vieler anderer Autoren laufen auf eine mehr oder weniger starke Differenzierung der in räumlicher, zeitlicher, quantitativer, qualitativer, kapitalmäßiger und kommunikativer Hinsicht zu erbringenden Leistungen zur Verbindung von Produktion und Konsumtion hinaus.

Oberparieiter (1955) unterscheidet folgende Funktionen:

1. Räumliche Funktion

Das Auffinden geeigneter Marktpartner sowie die physische und dispositive Übertragung der Ware (Transport).

2. Zeitliche Funktion

Zeitliche Unterschiede von Produktion und Verwendung werden durch die zeitliche Marktfindung (u.a. Lagerung) ausgeglichen.

3. Quantitätsfunktion

Distribution bei Massenproduktion und Kleinmengenbedarf bzw. Aufkaufhandel bei

Kleinmengenproduktion und Massenbedarf.

4. Qualitätsfunktion

Sortieren von Waren aus ihrer produktionsbedingten Ordnung in eine bedarfsorientierte Ordnung.

5. Kreditfunktion

Gewährung von Zahlungszielen bei Warenlieferungen, Vorauszahlungen an Lieferanten, also Finanzierung von Warenumsätzen durch einen der Tauschpartner zur Überbrückung von Inkongruenzen des Kapitalbesitzes.

6. Werbefunktion

Gewinnung von Tauschpartnern durch Entgegenkommen im weitesten Sinne, Werbung für das Objekt und das Subjekt des Warenumsatzes.

Nach Seyffert (1972, S. 6) ist die Handelsleistung die Leistung des Güteraustausches und damit eine Umsatzleistung. Sie kann in folgende Einzelfunktionen aufgeteilt werden (vgl. Seyffert, 1972, S. 6ff.):

1. Überbrückungsfunktionen

- Raumüberbrückung

- Lagerfunktion als Zeitüberbrückung gegenüber dem Abnehmer

- Vordispositionsfunktion als Zeitüberbrückung gegenüber dem Lieferanten

- Preisausgleichsfunktion

- Kreditfunktion zur Überbrückung der Zeit zwischen Kauf und Zahlung

2. Warenfunktionen

- Quantitätsfunktion

- Qualitätsfunktion

- Sortimentsfunktion

3. Funktionen des Makleramtes

- Markterschließungsfunktion als Marktsuchen und -finden für das Sortiment des Handelsbetriebes

- Interessenwahrungs- und Beratungsfunktion gegenüber Lieferanten und Abnehmern.

Der Ansatz von Buddeberg (1959, S. 21ff.) stellt die Kontakte zu den Marktpartnern explizit heraus:

1. Kontaktfunktion

2. Informationsfunktion

3. Beratungsfunktion

4. Warenumgruppierungsfunktion

5. Mengenumgruppierungsfunktion

6. Raumausgleichsfunktion

7. Zeltausgleichsfunktion

8. Veredelungsfunktion (handelsübliche Manipulation der Waren).

Gerade in der neueren Literatur werden häufig die unmittelbar konsumentenorientierten Dienstleistungsfunktionen des Einzelhandels in den Mittelpunkt der Betrachtung gerückt, als die für den Handel konstituierenden Funktionen, über welche auch und vor allem eine Differenzierung vom Wettbewerb im horizontalen wie vertikalen Sinne möglich ist. So erscheint es nach Müller-Hagedorn heute bereits sehr schwierig, den Handelsbetrieb vom Dienstleistungsbetrieb eindeutig abzugrenzen (vgl. Müller-Hagedorn, 1998, S. 20).

Nach Rudolf Seyffert ist die Umsatzleistung die den Handel bestimmende Grundfunktion. Sein System umfasst nachstehende Elemente: (1)Überbrückungsfunktionen (a)Raumüberbrückungsfunktion (Transportfunktion), (b)Zeitüberbrückungsfunktion (Lager-, Vor- dispositions- und Kreditfunktion), (c) Preisausgleichsfunktion (Überbrückung von Wertschätzungsdifferenzen), (2)Warenfunktionen (d) Quantitätsfunktion (Ausgleich von Mengenunterschieden), (e) Qualitätsfunktion (im Sinne von Manipulationsfunktion), (f) Sortimentsfunktion, (3)Funktionen des Makleramtes (g)Markterschliessungsfunktion (im Sinne von Werbefunktion), (h)Interessenwahrungs- und Beratungsfunktion. Ein ähnliches Schema schlägt Edmund Sundhoff vor (vgl. Übersicht auf S. 881). Handelsfunktionen eignen sich zur Beschreibung von Handelsbetrieben wie auch von Hilfsbetrieben für die Absatzwirtschaft. Das Ausmass der Wahrnehmung von Funktionen kann indessen isoliert kaum gemessen werden. Die Bewertung aller Funktionen des Handels einschl. des Wareneinsatzes bildet die Grundlage für die Preisstellung, für die Wertschöpfung und damit den Bruttoertrag (Rohertrag) des Handels sowie für den Umsatz. Funktionen bedingen Faktoreinsatz und Kosten. Den Funktionen stehen somit die Handlungskosten, d.h. die Kosten ohne Wareneinsatz gegenüber. Durch die Handelsfunktionen werden weder die Produktivität noch die Existenz von Handelsbetrieben erklärt, weil keine Aussage über das Verhältnis zwischen Ertrag und Faktoreinsatz bei der Erfüllung von Aufgaben gemacht wird. Der gesamtwirtschaftliche Nutzen, den der Handel stiftet, wird somit nicht verdeutlicht. Aus der Funktionentheorie ergeben sich für den Betrieb auch keine Entscheidungskriterien für die Wahrnehmung von oder den Verzicht auf Funktionen. Noch weniger werden Hinweise auf die optimale Funktionsbündelung gegeben. Damit sind sie für die Absatzpolitik, insb. für die Preispolitik, ungeeignet. Die Lehre von den Aktivitäten kann Mängel der Funktionenlehre überwinden. Aktivitäten sind die im Zusammenhang mit dem Güteraustausch oder auch zu dessen Vorbereitung zu erledigenden Tätigkeiten. Sie können über die Ausbringung und das Ergebnis gemessen werden. Alle diese Tätigkeiten bedingen einen Einsatz von Faktoren und somit einen Input, der dem Output gegenübergestellt werden kann.               Literatur: Seyffert, R., Wirtschaftslehre des Handels, 5. Aufl., hrsg. von SundhoffE., Opladen 1972.   handelsfunktionen

Der Handel hat die Funktion, die Spannungen zwischen Produzenten und Konsumenten auszugleichen. Je nach der Art der Spannung lassen sich folgende Handelsfunktionen unterscheiden:

1. die Funktion des räumlichen Ausgleichs:

Der Handel sorgt dafür, daß der Raum zwischen Produzenten und Konsumenten wirtschaftlich überbrückt wird. Der Konsument ist dadurch in der Lage, die betreffend en Güter in seiner unmittelbaren Nähe zu erwerben, ohne sich an den Produzenten wenden zu müssen. Diese Funktion wurde früher auch als Rau m-ü berbrückungsfunktion bezeichnet.

2. die Funktion des zeitlichen Ausgleichs: Da die Produktion und die Konsumtion in der Regel zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen, schafft der Handel einen zeitlichen Ausgleich zwischen Produktion und Konsumtion, indem er Läger bildet. Diese Funktion wird auch als Lagerhaltungsfunktion bezeichnet.

3. die Funktion des quantitativen Ausgleichs: Das Spannungsverhältnis liegt darin, daß die Güter in der Regel nicht in der gleichen Menge nachgefragt werden, in der sie produziert werden und umgekehrt. Der Handel kann sammelnde Funktion (kollektierender Handel) und verteilende Funktion (distribuierender Handel) haben.

4. die Funktion des qualitativen Ausgleichs:

Mit der Funktion des qualitativen Ausgleichs sorgt der Handel für einen Ausgleich der Spannung, die sich zwischen Produktion und Konsumtion dadurch ergibt, daß das Angebotsprogramm der Produzenten mit dem Nachfrageprogramm der Konsumenten nicht übereinstimmt. Die Güter werden also nicht in der Zusammensetzung produziert, in der sie nachgefragt werden (Sortimentsfunktion).

5. die Funktion des finanziellen Ausgleichs:

Mit der Funktion des finanziellen Ausgleichs überbrückt der Handel den Unterschied zwischen den finanziellen Anforderungen der Anbieter und den finanziellen Möglichkeiten der Nachfrager. Sie wird durch den Handel in Form von Kreditgewährungen an seine Abnehmer ausgeübt, so daß diese Funktion auch als Kreditfunktion bezeichnet wird.

6. die Funktion des informatorischen Ausgleichs:

Sie wird durch den Handel dadurch ausgeübt, daß er die Aufgabe der Information und Beratung über die einzelnen Produkte gegenüber dem Nachfrager übernimmt. Die Funktion wird auch als Beratungsfunktion bezeichnet.

Der Handel nimmt die folgenden Funktionen wahr:

- Durch Raum- und Zeitüberbrückung zwischen Angebot und Nachfrage gleicht der Handel den von der Erstellung räumlich abweichenden Bedarf aus. Gleiches gilt für den abweichenden zeitlichen Anfall von Angebot und Nachfrage. Nur dadurch ist eine flächendeckende, kontinuierliche Warenversorgung gewährleistet.

- Die Akquisition erfolgt durch Kreditgewährung in Form der Absatzfinanzierung durch den Handel, durch Nachfragegenerierung in Form der Informationsabgabe in Medien, durch Angebots- und Nachfrageermittlung bzw. Angebots- und Nachfragelenkung, durch Markterschließung für Hersteller bei Neuprodukten, durch Preisgestaltung, durch Veredelung im Präsentationsumfeld, durch Beratung, Kontakt und Absatzvollzug bei Warenübergabe und Inkasso, durch Kundenpflege mit Service und durch das Angebot von Einkaufsbequemlichkeit und Einkaufsschnelligkeit.

- Der Angebotsausgleich ergibt sich durch Aufsplittung großer Lose in verbrauchsgerechte Teilmengen, durch Warenumgruppierung nach Qualitätsklassen, durch Preisanpassung nach Tragfähigkeit, durch Auftragssammlung von Einzelangeboten und durch Sortimentszusammenstellung gemäß der Bedarfsstruktur.

Weil der Handel zumindest diese Funktionen erfüllt, ist er zur Einbehaltung der Handelsspanne berechtigt.

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