kennzeichnet die vertikale Marktbeziehung zwischen Anbieter(n) und Nachfrager(n). Zur Bewertung werden Anzahl und Marktanteil der Marktpartner herangezogen. Es lassen sich drei Typen unterscheiden: • Marktseitenverhältnis A: Einem oder wenigen Anbietern mit bedeutendem Marktanteil steht eine grosse Zahl von Nachfragern mit unbedeutendem Marktanteil gegenüber (Verkäufermarkt). • Marktseitenverhältnis B: Einem oder wenigen Nachfragern mit bedeutendem Marktanteil steht eine grosse Zahl von Anbietern mit unbedeutendem Marktanteil gegenüber (Käufermarkt). • Marktseitenverhältnis C: Anzahl und Marktanteil von Anbietern und Nachfragern weichen nur in geringem Masse voneinander ab. Die Voraussetzung für singuläre Beziehungen zwischen den Marktteilnehmern sind damit gegeben (Märkte des Verhandelns). Literatur: Theisen, P., Grundzüge einer Theorie der Beschaffungspolitik, Berlin 1970.
[s.a. Marktformen] Die Lehre von den Marktseitenverhältnissen (vgl. Theisen, 1970, S. 38ff.) geht davon aus, dass die Marktpolitik von der Art der Betrachtungsweise der Nachfrager durch die Anbieter oder der Anbieter durch die Nachfrager beeinflusst wird. Theisen unterscheidet:
- die kollektive Betrachtung der Nachfrager durch die Anbieter. Die einzelnen Anbieter betrachten in diesem Fall die Menge der Nachfrager, nicht die einzelnen Nachfrager.
- die kollektive Betrachtung der Anbieter durch die Nachfrager.
Die Beurteilung der Beziehungen zwischen Marktpartnern im Zusammenhang der Marketingpolitik, der Marktstrukturen und des Marktverhaltens danach, wie die Nachfrager die Anbieter und die Anbieter die Nachfrager betrachten, geht auf Paul Theisen zurück. Unter diesem Aspekt unterscheidet er drei Grundfälle der Marktseitenverhältnisse:
Beim Marktseitenverhältnis A (kollektive Betrachtung) ist die Zahl der Nachfrager so gross und der Marktanteil eines jeden einzelnen von ihnen so klein, dass die Nachfrager dem Anbieter als einzelne vollkommen unbedeutend erscheinen und er die Nachfrager daher als Kollektiv betrachtet.
Beim Marktseitenverhältnis B besteht die gleiche Situation tur die Anbieter: Sie erscheinen einem einzelnen Nachfrager wegen ihrer großen Zahl und ihres kleinen Marktanteils als unbedeutend. Ein Marktseitenverhältnis des Typs C besteht, wenn gegenüber der Zahl der Anbieter und ihren Marktanteilen die Zahl der Nachfrager in geringem Maße abweicht oder gleich ist und entsprechend auch die Marktanteile in geringem Maße abweichen oder gleich sind. Die wechselseitig singuläre Betrachtung der Marktpartner führt zu Verhandlungen zwischen beiden Seiten.
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