langfristiges Refinanzierungsinstrument der Kreditinstitute, welches in verschiedenen Formen emittiert wird.
Nach der Rechtsnatur unterscheidet man:
? Namensschuldverschreibungen (Rektapapier),
? qualifizierte Legitimationspapiere (gem. § 808 BGB),
? kaufmännische Verpflichtungsscheine (gem. § 363 HGB),
? Inhaberschuldverschreibungen (gem. § 795 BGB).
Als Stückelung ist gebräuchlich: 100 ?, 500 ?, 1000 ?, 5000 ?, 10 000 ?.
Die Laufzeit kann 1 bis 10 Jahre betragen; üblich sind 4 bis 7 Jahre. Verzinsungsvarianten:
? Festzins über die Gesamtlaufzeit (normalverzinslicher Sparbrief),
? Festzins über die Gesamtlaufdauer, entweder gestaffelt steigend (Aufzinsungstyp) oder gestaffelt fallend (Abzinsungstyp),
? variable Verzinsung gekoppelt an einen Referenzzinssatz (z. B. Diskontsatz, Zins für bestimmte Spareinlagen).
Sparbrieftypen, entsprechend Zinszahlung, Ausgabe- und Rückzahlungsbetrag:
? Normalverzinsliche Sparbriefe (Normaltyp)
Ausgabepreis: Nennwert
Rückgabepreis: Nennwert
Zinszahlung: jährlich
? Aufgezinste Sparbriefe (Aufzinsungstyp)
Ausgabepreis: Nennwert
Rückgabepreis: Nennwert plus Zins und Zinseszins für die Gesamtlaufzeit
? Abgezinste Sparbriefe (Abzinsungstyp)
Ausgabepreis: Nennwert minus diskontierte Zinsen
Rückgabepreis: Nennwert
Sparbriefe können i. d. R. während der Laufdauer den Kreditinstituten zum Rückkauf angeboten werden. Der Rücknahmepreis ist dann von der Restlaufdauer und dem aktuellen Zinsniveau für alternative Kapitalanlagen abhängig.
Der Sparbrief wird auf den Namen einer Person und über einen festen Betrag ausgestellt. Für einen Sparbrief wird eine bestimmte Laufzeit (die in der Regel zwischen vier und zehn Jahren liegt) mit einer festen Verzinsung vereinbart. Die Zinsen werden entweder jährlich oder am Ende der Laufzeit ausgezahlt. Verglichen mit anderen Anlageformen, bewegen sich die Zinsen beim Sparbrief auf niedrigem Niveau. Da sich der Zinssatz während der Laufzeit nicht ändert, ist eine kürzere Vertragsdauer günstiger, da man schneller auf eine zinsgünstigere Anlageform umsteigen kann.
1. Auch: Sparobligation, -Schuldverschreibung. Bei Banken und Bankengruppen leicht unterschiedlich ausgestaltet. Grunds, in der Form einer Schuldverschreibung o.a. festverzinslicher Wertpapiere, bei denen die Zinsen nicht laufend ausgezahlt, sondern dem Kapital zugeschlagen, akkumuliert werden; der Rückzahlungsbetrag am Laufzeitende enthält Kapital und Zinsen. Daher auch: Kapitalzuwachsanleihe u. ä. Dient mittel- bis langfristiger Fremdmittelbeschaffung der Emittenten. 2. Von Kreditinstituten ausgegebene Spareinlagen verbriefende Urkunde, teilw. als Wertpapier in der Form der Inhaberschuldverschreibung. Auftretend ansonsten als Namensschuldverschreibung, bei dem die Übertragung ausgeschlossen ist, als kaufmännischer Verpflichtungsschein, qualifiziertes Legitimationspapier o. a. Je nach Rechtsform kann unterschiedlich darüber vor Rückzahlung verfügt werden. Die Verzinsung ist entweder fest oder über die Laufzeit gestaffelt; jährliche Zinsauszahlung oder als Aufzinsungs- oder Abzinsungspapier. Kleine bis mittlere Stückelungen; gesamtes Laufzeitspektrum.
mittelfristiges Wertpapier (4-6 Jahre Laufzeit), das die —Universalbanken seit Mitte der 60er Jahre ihren Kunden als Instrument zur Geldanlage anbieten. Ihr Nennbetrag ist sehr gering (oft nur 100 DM); die Zinsen werden entweder vorab berücksichtigt (Abzinsungspapiere) oder regelmässig während der Laufzeit ausgezahlt. Die Rückzahlung ist meistens innerhalb der ersten vier Jahre ausgeschlossen. Anfang der 70er Jahre ist das Angebot um Wertpapiere mit längeren Laufzeiten (etwa 5-10 Jahre) ergänzt worden, die zumeist als Spar- oder Bankobligationen bezeichnet werden. Sie ähneln in ihrer Ausstattung stark den von Spezialbanken emittierten Schuldverschreibungen; z. T. werden sie auch an der -Börse gehandelt. Im Vergleich zu Spareinlagen ist die Verzinsung bei Sparbriefen und -obligationen höher, jedoch ist der Zins für einen längeren Zeitraum festgelegt, so dass der Sparer ein Zinsänderungsrisiko trägt. Ausserdem fallen gewöhnlich Gebühren für Kauf und Verkauf sowie für die Verwahrung der Papiere an. Literatur: Gentsch, B., Sparbriefe — Sparobligationen — Wachstumssparen, Berlin 1979.
Sparbriefe sind Wertpapiere, die nicht an der Börse notiert werden. Deshalb unterliegen sie auch keinem Kursrisiko. Verkauft werden sie von Banken, die sich auf diese Weise von ihren Kunden Geldmittel beschaffen. Meist werden Sparbriefe als Rektapapier ausgestellt. Dies bedeutet: Der Sparbrief verbrieft die Forderung eines bestimmten Kunden (dessen Name wird bei der Ausstellung in die Urkunde eingetragen) an seine Bank. Die Urkunde ist dann nicht übertragbar. Nur derjenige kann die Rechte aus der Urkunde geltend machen, dessen Name auf dem Wertpapier steht. Sparbriefe kann man oft schon für 100 € erwerben. Ihre Laufzeit beträgt meist 4 bis 8 Jahre. Verglichen mit den Einlagen auf dem Sparbuch werden sie besser, verglichen mit den an der Börse notierten Anleihen jedoch schlechter verzinst (wegen des fehlenden Kursrisikos).
Schuldurkunden von Kreditinstituten mit einem festen Nominalbetrag. Sparbriefe schließen die Lücke zwischen dem Kontensparen und dem längerfristigen Wertpapiersparen. Sie sollen dem Sparer eine zinsgünstige Anlage für einen überschaubaren Zeitraum ohne die für Effekten spezifischen Kursrisiken bieten. Die Unterschiede liegen hauptsächlich in der Art der Zinszahlung. Üblich ist dabei die laufende Zinszahlung mit jährlicher Zinsauszahlung, die Abzinsung vom Fälligkeitstag auf den Ausgabetag und die Aufzinsung vom Ausgabetag bis zum Fälligkeitstag. Teilweise steigen die zugesagten Zinsen von Jahr zu Jahr der Laufzeit an. Die Fälligkeit kann zu einem bestimmten Festtermin sein, oder sie muß durch Kündigung nach Ablauf einer Kündigungssperrfrist bewirkt werden. Als Rechtsform sind üblich Inhaberschuldverschreibungen und Namensschuldverschreibungen.
Von Kreditinstituten ausgegebene, auf den Namen oder den Inhaber lautende mittelfristige Anlagepapiere, die zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgezahlt werden müssen; sie werden nicht an der Börse gehandelt.
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