entsteht durch die Angliederung von Stäben an die Instanzen eines ursprünglichen Einliniensystems. Die Einführung von Stäben zur Unterstützung der Instanzen erlaubt eine Spezialisierung, bei der die Einheitlichkeit des Einliniensystems gewahrt bleibt, da Stäbe keinerlei Kompetenzen gegenüber der Linie besitzen. Stabliniensysteme zeichnen sich durch die Trennung von Entscheidungs- und Fachkompetenz aus.
Vorteile: qualitative und quantitative Ausweitung der Entscheidungskapazität einer Instanz, einheitliche Leistung trotz Spezialisierung sowie Ausgleich zwischen Spezialistendenken und Berücksichtigung übergeordneter Zusammenhänge; Nachteile: Stab als »graue Eminenz« oder Konkurrent zur Linie, Tendenz zur Bildung einer eigenen funktionalen Stabshierarchie (Verselbständigung) und zur Bildung von »Wasserköpfen«.
Das Stabliniensystem stellt eine Kombination des Einliniensystems mit dem System der Abspaltung und Angliederung bestimmter Funktionen dar. Einzelnen Instanzen werden Stäbe zugeordnet. Diese Stäbe haben Assistenzfunktionen. Sie beraten und unterstützen die Instanzen bei der Wahrnehmung ihrer Leitungs- und Ausführungsaufgaben, haben aber selbst keine Weisungsbefugnisse gegenüber den Linienstellen. Der Entscheidungsträger in der Linie kann zwar Stabsvorschläge ablehnen oder akzeptieren, in der Regel aber nicht kontrollieren, so daß der Stab durch die Aufbereitung der Informationen Entscheidungen herbeiführen kann, die er nicht zu verantworten braucht. Dadurch kann es in der Stablinienorganisation zu Konflikten kommen.
Die immer stärker werdende Arbeitsteilung zwingt zu einer Ausgliederung bestimmter Teilaufgaben innerhalb des » Liniensystems. Dabei ist an diejenigen Teilaufgaben einer Instanz zu denken, die zur Vorbereitung und Unterstützung der Leitungsaufgaben beitragen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden Leitungshilfsstellen (Kosiol) gebildet, die als Stäbe bezeichnet werden. Stäbe werden den Instanzen zugeordnet und besitzen keine Weisungsbefugnis. Anordnungen einer Instanz folgen weiterhin dem Instanzen oder Dienstweg, so daß die Einheitlichkeit der Auftragserteilung gewährleistet ist.
Die Stäbe üben innerhalb des Stabliniensystem nur eine beratende Funktion aus, etwa in der Erarbeitung von Unterlagen, bei der Erstellung von Plänen usw. Ihre Arbeit fließt in die Entscheidungen der Instanz ein und trägt letztlich zu einer Entlastung bei. Neben dem Vorteil, der in einer Ausnutzung von Spezialkenntnissen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Dienstweges besteht, ist ein gravierender Nachteil zu beachten. Dieser ist darin zu sehen, daß Stäbe eine nicht vorgesehene Machtposition besitzen können. Es handelt sich um eine Macht, die auf Informationen gegründet ist (Informationsmacht). Wichtig ist dabei das Vorfeld der Entscheidungsvorbereitung, in dem es um die Definition der Situation und um die Selektion von Informationen geht. Eine Selektion ist zwangsläufig gegeben, da der Stabsmitarbeiter im Prozeß der Entscheidungsvorbereitung zahlreiche Teilentschlüsse trifft, die ihn in seinem weiteren Vorgehen binden und auch den Finalentschluß der Instanzstark bestimmen. Das führt aber zueiner illegitimen Macht der Stäbe(vgl. dazu die Untersuchungen vonIrle).
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