Im Antrag auf Einfuhrgenehmigung wird eine Firmennummer vorgegeben, die in der Handelspraxis als Zollnummer bezeichnet wird. Sie dient den Genehmigungsbehörden als Erkennungsnummer der Zollbeteiligten. Über sie können Verbindungen zwischen voneinander unabhängig beantragten Vorgängen hergestellt werden.
Sie wird verwendet bei - Einfuhr und Ausfuhr, dem Einsatz automatisierter Zollverfahren (Informatikverfahren bei der Zollanmeldung), bei Verfahren mit DV-Unterstützung, bei Erstattungsverfahren für Marktordnungswaren und dem Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft. Die Zollnummer wird dauerhaft verwendet. Lediglich firmenrechtliche Änderungen erfordern eine Neuvergabe.
Die 7stellige Zollnummer ist vorab rechtzeitig beim Rechenzentrum der Bundesfinanzierung (Oberfinanzdirektion Karlsruhe) zu beantragen. Bei Erstantrag ist ein Vordruck zu verwenden. Er wird per Fax übermittelt und kann ausgefüllt eingereicht werden.
(ZNR). Siebenstellige Zahl, die einem Importeur in Deutschland auf Antrag vom Rechenzentrum der Bundesfinanzverwaltung (Oberfinanzdirektion Karlsruhe) zugeteilt wird. Sie ist im Antrag auf Erteilung einer Einfuhrgenehmigung vom Antragsteller als seine Firmennummer anzugeben.
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