Ex-post-Gleichheit von volkswirtschaftlicher Nettoinvestition I (Investition) und volkswirtschaftlicher Ersparnis S. Sie folgt definitionsgemäss aus dem Kreislaufkonzept für die geschlossene Volkswirtschaft: Die Summen von geplanter und ungeplanter Nettoinvestition (Sachvermögensbildung) und geplanter und ungeplanter Ersparnis (Reinvermögensbildung) müssen stets wertgleich (nicht »identisch«) sein. Definition der Einkommensentstehung: Y = C + I. Definition der Einkommensverwendung: Y=C+S. Implizierte I-S-Gleichheit: I = S. Für eine offene Volkswirtschaft gilt, dass Investitionen stets Konsumverzicht der inländischen Sektoren (Sparen) bedeuten, es sei denn, ausländische Ressourcen können in Anspruch genommen werden: I = S — (SHD + SLÜ). SHD: Saldo der Handels- und Dienstleistungsbilanz; SLÜ: Saldo der laufenden Übertragungen zwischen Inländern und der übrigen Welt. In einer offenen Volkswirtschaft wird demnach die I-S-Gleichheit um den Saldo der Leistungsbilanz modifiziert. Investitionen, die nicht von freiwilligem Konsumverzicht getragen werden, sind unabdingbar von erzwungenem Sparen (z.B. über Versorgungsengpässe oder durch zwangsweise vorgenommene vermögenswirksame Anlagen im Wege des Fondssparens) oder von monetärem Zwangssparen (durch Preissteigerungen und entsprechende Unternehmergewinne) begleitet.
Entspricht den Investitionen im Idealfall freiwilliges Sparen, folgt daraus nicht, dass die Investitionen von Sparern unmittelbar finanziert werden. Vielmehr übernimmt die Transmission in großem Umfang der finanzielle Sektor (Einlagen der Sparer bei den Banken, Anlage der Mittel seitens der letzteren bei den Unternehmen; häufig findet dabei eine Fristentransformation statt). Zu einem Teil findet das Sparkapital überhaupt nicht den Weg zum Kreditmarkt (Horten). Die Investitionsfinanzierung hat dann aus der - Geldschöpfung zu erfolgen, soll die real (durch den Konsumverzicht) gesicherte Sachvermögensbildung nicht am Versagen der finanziellen Transmission scheitern. Die geplante Ersparnis, z.B. der Haushalte, würde in diesem Fall durch ungeplantes Entsparen, z.B. der Unternehmer (in Form von Verlusten), kompensiert. Oft springt in diesem Fall auch der Staat mit Budgetdefiziten in die Bresche. Literatur: Haslinger, F. (1995). Frenkel, M., John, K.D. (1999). Brümmerhoff, D. (1992). Stobbe, A. (1984)
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