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Invaliditätsversicherung

Die private Unfallversicherung sollte eigentlich Invaliditätsversicherung heissen. Denn sie versichert gegen die Folgen von Invalidität. Mehr als die Hälfte aller Unfälle passieren in der Freizeit. Doch dann greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Eine private Unfallversicherung bietet Schutz rund um die Uhr, auf dem ganzen Globus und bei allen Gelegenheiten: bei der Arbeit, in der Freizeit, beim Sport, im Strassenverkehr und Haushalt. Auch bei einem selbst verschuldeten Unfall. Doch wer als Arbeitnehmer schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, ist ausreichend gegen Unglücksfälle geschützt. Denn eine Unfallversicherung erfüllt den gleichen Zweck wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung - aber zu einem geringeren Teil. Eine Unfallpolice kann deswegen immer nur zweite Wahl sein. Notwendig ist die Unfallversicherung dagegen für Freiberufler, Hausfrauen und Kinder sowie Berufstätige, die entweder keine oder nur eine teure Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen. Versicherungsvertreter verkaufen private Unfallversicherungen gern. Sie bietet ihnen eine gute Provision. Deswegen hat jeder zweite Bundesbürger eine Unfallversicherung. Die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls wird demnach stark überschätzt. Eine private Unfallversicherung kann nur die finanziellen Folgen eines Unfalls mildern. Beim Abschluss sollte man grundsätzlich eine möglichst hohe, übrigens frei wählbare Invalidensumme vereinbaren. Denn dieses Geld muss für die Aufrechterhaltung des Lebensstandards viele Jahre lang reichen. Faustregel: Die Versicherungssumme sollte das Fünffache des Jahreseinkommens betragen. Ab ungefähr 50 Jahren kann man die Versicherungssumme verringern. Denn die gesetzlichen Rentenansprüche sind gestiegen, die Verpflichtungen gegenüber den Kindern haben sich verringert. Zwei Vertragsmodelle sind bei der privaten Unfallversicherung üblich: Gezahlt wird beim linearen Modell vom Versicherer nach einem Unfall je nach Höhe der Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität. Der Invaliditätsgrad wird per ärztlichem Gutachten spätestens 15 Monate nach dem Unfall festgestellt. Je bedürftiger, desto mehr Geld erhält der Versicherte, orientiert an der Gliedertaxe. Die lineare Leistung ist sinnvoll, wenn man alle Unfälle, auch die kleinen, gleichermassen absichern will. Die Statistik unterstützt dieses Bestreben: Denn 80 Prozent der Unfälle verursachen nur eine geringe Invalidität von 25 Prozent. Einen deutlich besseren Schutz bei grösseren Unfällen bietet das teurere Progressionsmodell. Hier steigt die Versicherungsleistung ab 26 Prozent Invaliditätsgrad überproportional. Bei einem Invaliditätsgrad ab 50 Prozent erhält der Versicherte die dreimalige Versicherungssumme, bei Vollinvalidität, also 100 Prozent, 225 bis 350 Prozent (je nach Vertrag) der Versicherungssumme als Entschädigung. Dabei gilt immer: Schliessen Sie keine dynamische Versicherung ab, denn hierbei erhöhen sich Versicherungssummen und Prämien automatisch. Sollte Ihnen Ihr Versicherungsschutz zu niedrig vorkommen, dann erhöhen sie ihn einfach. Ausserdem wird mit zunehmendem Alter der Bedarf geringer. Versicherungsvertreter bauschen Unfallversicherungen gern mit zusätzlichem Beiwerk auf. Auf diese Zusätze Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, kosmetische Operationen - können Sie getrost verzichten. Sie verteuern nur die Prämie. Wenn überhaupt, sollte man diese Zusätze nur über eine private Krankenzusatzversicherung vereinbaren. Übrigens: Die Todesfallabsicherung, die oft bei einer privaten Unfallversicherung angeboten wird, sollte man nur knapp bemessen (5000 oder 10 000 Euro). Eine tückische Versicherungsfalle ist die private Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Was auf den ersten Blick noch ganz gut aussehen mag, entpuppt sich als Sparvertrag mit schlechter Verzinsung. Denn der Versicherte zahlt einen normalen Risikobetrag, wie bei anderen privaten Unfallversicherungen auch, und noch einen zusätzlichen Betrag, den er - wenn kein Schadensfall eintritt - zurückerhält. Bitte merken: Unfallversicherungen sind nicht geeignet für die Geldanlage. Die Unfallversicherer teilen bei den Berufen in zwei Gefahrengruppen ein. Büroarbeiter oder Hausfrauen/männer sind für sie mit weniger Unfallrisiko behaftet - Gruppe A. In die teurere Gruppe B kommen Berufskraftfahrer oder Handwerker. Sportler sollten ihre Hobbys der Versicherungsgesellschaft mitteilen. Diese versichern normalerweise keine gefährlichen Sportarten. Im Unglücksfalle stehen Sie sonst ohne Versicherungsschutz da. Vereinbaren Sie besser entsprechende Zusatzbeiträge. Eine private Unfallversicherung ist innerhalb der Höchstgrenzen als Sonderausgaben absetzbar. Für Selbstständige gilt das Gleiche. Über diese (engen) Grenzen hinausgehende Beiträge sollten deshalb als Betriebsausgaben über die Firma laufen, wenn die versicherten Risiken berufsbedingt sind. Im Leistungsfall ist die Versicherungssumme für Arbeitnehmer steuerfrei. Selbstständige müssen dagegen, wenn die Beiträge für die Unfallversicherung als Betriebsausgabe deklariert werden, Entschädigungszahlungen versteuern.

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