einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens und Ertragslage einer Unternehmung gibt. Gegenstand und Umfang einer Abschlußprüfung sind nur in wenigen Ausnahmefällen gesetzlich normiert; deshalb muß der Abschlußprüfer nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden. Die Abschlußprüfung kann in die Phasen Planung, Durchführung und Überwachung gegliedert werden. Der Prüfungsbericht ist die schriftliche Berichterstattung des Abschlußprüfers über den Verlauf und das Ergebnis einer Abschlußprüfung; das Ergebnis wird außerdem formelhaft im Bestätigungsvermerk zusammengefaßt. Sofern keine Sondervorschriften bestehen, können Abschlußprüfer beigesetzlich vorgeschriebenen Abschlußprüfungen nur Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein (Vorbehaltsaufgaben des Wirtschaftsprüfers). Vgl. hierzu auch: Jahresabschlußprüfung.
Der Tag am Ende einer Abrechnungsperiode, zu dem der Abschluß eines Unternehmens, der aus Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung besteht, aufgestellt wird.
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