Optionsschein
Optionsschein, der das Recht zum Bezug einer Aktie verbrieft. Aktienoptionsscheine werden von Aktiengesellschaften oder mit ihnen verbundenen Unternehmen als Bestandteil einer Optionsanleihe begeben. Der Erlös aus den Optionsscheinen und den bezogenen Aktien fliesst der Gesellschaft als Erhöhung des Eigenkapitals zu; durch die Ausübung entstehen neue Aktien. Die Optionsfrist kann bis zu zehn Jahren betragen. Daneben werden seit Ende der 80er Jahre gedeckte Optionsscheine (covered warrants) auf umlaufende Aktien einer Gesellschaft von Banken oder Finanzinstituten begeben, die durch Aktienbestände institutioneller Investoren oder durch Optionen auf diese Aktien gedeckt sind. Durch eine Ausübung bleibt die Gesamtzahl der Aktien unverändert. Die Optionsfrist beträgt nur ein bis zwei Jahre. Bei beiden Arten von Optionsscheinen werden der Bezugspreis und/oder das Bezugsverhältnis angepasst, wenn die Aktiengesellschaft eine Kapitalerhöhung oder -herabsetzung durchführt oder ihren Aktionären ein sonstiges Bezugsrecht einräumt (Verwässerungsschutz).
(Aktienindex-Warrants, Index-Optionsscheine, Index-Warrants) Optionsscheine, die einen Aktienindex als Basiswert (Underlying) haben.
Siehe: Optionsschein, Finanzinnovationen
Optionsschein, der das Recht zum Kauf (Call-Optionsschein) oder Verkauf (Put-Optionsschein) von Aktien oder zum Erhalt einer Ausgleichszahlung
(a) bei Call-Optionsscheinen: Überschreiten des Ausübungspreises
(b) bei Put-Optionsscheinen: Unterschreiten des Verkaufspreises berechtigt.
Vgl.: Optionsschein
Optionsschein, der ein Recht in Zusammenhang mit einer Aktie als sogenanntes Basisinstrument verbrieft. Das Recht kann zum Kauf (Call) oder Verkauf (Put) der Aktie über den Vertragspartner oder zu einem entsprechenden Barausgleich führen. Von einem „klassischen“ Aktienoptionsschein spricht man, wenn er in Zusammenhang mit der Ausgabe einer Optionsanleihe entstanden ist. Seine Laufzeit ist dann häufig mit der Laufzeit der Anleihe identisch, also relativ langfristig. Bei gedeckten Aktienoptionsscheinen ist der Emittent nicht mit der Aktiengesellschaft identisch.
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