Dieses Prinzip ist nach Erich Gutenberg einer der drei systemdifferenten oder systembezogenen Tatbestände, die aus einem Betrieb eine Unternehmung machen. Das Prinzip der Alleinbestimmung, auch Prinzip des Privateigentums oder Prinzip der inneren Autonomie genannt, besagt, daß die Eigentümer, die der Unternehmung das Eigenkapital zur Verfügung gestellt haben, das Recht haben, die betrieblichen Entscheidungen direkt oder indirekt allein treffen zu können. Das Alleinbestimmungsprinzip wird durch die betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer eingeschränkt.
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