Man unterscheidet die summarische und die analytische Bewertung. Es handelt sich bei beiden Verfahren um eine quantitative Analyse der Anforderungen, die aus einem Arbeitsplatz resultieren. Eine summarische Arbeitsbewertung liegt vor, wenn die Anforderungen der Arbeit, des Arbeitsplatzes oder des Arbeitsbereichs in einer globalen Betrachtung erfasst und anhand von tariflich geregelten Eingruppierungsmerkmalen eingestuft werden. Hierbei werden die Rangfolge und das Lohn-gruppen- oder Katalogverfahren unterschieden. Eine analytische Arbeitsbewertung liegt vor, wenn die Anforderungen der Arbeit, des Arbeitsplatzes oder des Arbeitsbereiches in tariflich geregelte Einzelforderungen untergliedert werden, diesen eine Rangstufe oder Wertziffer zugeordnet und aus der Summe der so zugeordneten Arbeitswerte eine Arbeitswertgruppe ermittelt wird. Wäh rend durch Arbeitsbewertungsverfahren die Anforderungen der Stelle losgelöst vom Stelleninhaber bewertet werden, soll durch Verfahren der Leistungsbeurteilung individuellen Leistungsunterschieden Rechnung getragen werden.
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