Spezialgebiet des Arbeitsrechts. Um nach Ablauf eines Tarifvertrages einen neuen Tarifabschluss zu erzwingen, werden Arbeitskämpfe durchgeführt. Diese gehören zur Tarifautonomie der Koalitionen Tarifvertragsrecht). Das Arbeitskampfrecht ist zwar nicht gesetzlich geregelt, unterfällt jedoch der grundgesetzlich geschützten Koalitionsfreiheit gem. Art. 9 Abs. 3 GG. Als Maßnahmen des Arbeitskampfes gelten der Streik, die Aussperrung und der Boykott. Nach dem Ultima Ratio-Prinzip ist der Arbeitskampf das letzte Mittel; die Durchführung ist nur zulässig, wenn nach Ablauf der Friedenspflicht alle Möglichkeiten eines Tarifabschlusses ausgeschöpft wurden.
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