Gremium zur Schätzung der jährlichen Einnahmen aus Steuern und Zöllen und ihrer Verteilung auf die Gebietskörperschaften in der Bundesrepublik Deutschland und die Europäischen Gemeinschaften. Die Schätzungen, die auf der Basis der gesamtwirtschaftlichen Vorgaben der Bundesregierung erfolgen, dienen als Grundlage für die Ansätze der Steuereinnahmen in den Haushaltsplänen und der mittelfristigen Finanzplanung von Bund, Ländern und Gemeinden. Dem Arbeitskreis unter der Federführung des Bundesministers der Finanzen gehören vor allem die Gebietskörperschaften und wirtschaftswissenschaftliche Forschungsinstitutionen an. Das Gremium besteht seit 1955.
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