Kann ein limitierter Auftrag zum Kauf von Wertpapieren nicht sofort in voller Stückzahl ausgeführt werden, darf der beauftragte Börsenmakler ihn teilen und in Tranchen ausführen. Der Nachteil dieses Verfahrens besteht darin, daß Banken jede Teilausführung als separaten Auftrag gesondert berechnen.
Wenn ein limitierter Auftrag nicht sofort in voller Stückzahl ausgeführt werden kann, darf der Makler ihn teilen und in mehreren Teilen aus-
führen. Dieses ist jedoch mit höheren Kosten verbunden, da jede Teilausführung als einzelner Auftrag abgerechnet wird.
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