Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Barscheck

Scheck, der von dem gezogenen Kreditinstitut in bar ausgezahlt werden muß. Ein Barscheck des Kontoinhabers erfüllt zugleich die Quittungsfunktion.

Nach dem deutschen Scheckgesetz ein Scheck, dessen Gegenwert die bezogene Bank an den berechtigten Scheckinhaber in bar auszahlen kann.

ist ein • Scheck, gegen dessen Vorlage beim bezogenen Kreditinstitut Barauszahlung des Scheckbetrages erfolgt. Gegensatz: Verrechnungsscheck.

Hierbei handelt es sich um einen Scheck, der bar eingelöst werden kann. Das heißt, der Scheckinhaber erhält beim Einreichen des Schecks auf der Bank den auf dem Scheck aufgedruckten Geldbetrag als Bargeld. Soll der Betrag nicht bar ausbezahlt, sondern dem Konto des Inhabers gutgeschrieben werden, stellt man einen Verrechnungsscheck aus.

Scheck, dessen Betrag am Bankschalter der bezogenen Bank dem Vorlegenden in bar ausgezahlt wird. Eine besondere Legitimation des Vorlegenden wird dabei normalerw. nicht verlangt, da es sich um einen Inhaberscheck handelt. Ggs.: Verrechnungsscheck.

Ein Barscheck kann grundsätzlich von jeder Bank, der er vorgelegt wird, bar ausgezahlt werden. Einschränkend ist jedoch anzumerken, dass eine Bank, die nicht die bezogene Bank ist und die deswegen über keine Informationen verfügt, ob der Scheckaussteller solvent ist, nur in Ausnahmefällen und nur dann bar auszahlt, wenn sie die Sicherheit der Einlösung des Schecks in irgendeiner Form erlangt. Ein Barscheck kann durch entsprechende Vermerke zum  Verrechnungsscheck gemacht werden, aber nicht umgekehrt.

Im Gegensatz zum Verrechnungsscheck wird ein Barscheck vom entsprechenden Kreditinstitut, auf das der Scheck gezogen ist, an den Scheckinhaber in bar ausgezahlt.

Scheck, der dem Inhaber bei Vorlage in bar ausbezahlt werden kann. Der Scheckeinreicher kann selbst entscheiden, ob er sich den Scheckbetrag in bar auszahlen oder auf seinem Konto gutschreiben lässt. Erst durch den Vermerk „nur zur Verrechnung" wird ein Scheck zum Verrechnungsscheck.

Vorhergehender Fachbegriff: barriers to exit | Nächster Fachbegriff: Barsortiment



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : kalkulatorische Erlöse | Verpflegungsbetriebe | Expense Center

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon