staatliche Begünstigung des Bausparens in Form von Wohnungsbauprämien oder durch Gewährung von Steuervorteilen im Rahmen der Zielsetzungen der Wohnungsbaupolitik. Rechtsgrundlage der Bausparförderung ist das Wohnungsbauprämiengesetz, das die Voraussetzungen und die Höhe der Prämiengewährung regelt. Begünstigt sind u. a. Beiträge an Bausparkassen zur Erlangung von Bauspardarlehen für den Wohnungsneubau und die Wohnungsmodernisierung. Eine weitergehende Einbindung der Bausparförderung in die Wohnungsbestandspolitik wurde 1982 dadurch erreicht, dass nun auch Mieter bei der Finanzierung der Modernisierung ihrer Wohnung Bausparverträge prämien- bzw. steuerunschädlich einsetzen können.
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