Bausparförderung, —Wohnungsbauprämiengesetz
Staatliche Förderung des Sparens über einen Bausparvertrag. Die Prämie beträgt 10 % aus jährlich maximal 1.000,00 EUR je Sparer ab 16 Jahren, sofern dessen zu versteuerndes Einkommen jährlich 50.000,00 EUR nicht übersteigt.
(WoP)
Um das Sparen zu fördern, zahlt der Staat eine Prämie auf begünstigte Bausparbeiträge des vergangenen Jahres. Begünstigt sind Einzahlungen im Rahmen eines laufenden Bausparvertrages, auf das Guthaben gutgeschriebene Zinsen und die Prämie für das Vorjahr. Die Prämie ist über die betreffende Bausparkasse beim Finanzamt des Bausparers zu beantragen. Die Prämie ist nicht einkommensteuerpflichtig. Über die Höhe der Prämie gibt das Wohnungsbau-Prämiengesetz Auskunft.
Siehe auch: Arbeitnehmersparzulage, Sonderausgaben, Vermögenswirksame Leistungen
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