Kredit, der i. d. R. von einer Universalbank oder durch eine Bausparkasse zur Finanzierung einer Bauinvestition bis zur Ablösung durch die endgültige Finanzierung (Hypothekarkredit, Bauspardarlehen) gewährt wird.
Bauzwischenkredite sind i. d. R. kurzfristige Kredite, wenn sie nach Vollendung der Baumaßnahmen durch die endgültigen Finanzierungsmittel abgelöst werden. Sie können aber dann mittelfristigen Charakter haben, wenn sie zur Überbrückung einer laufenden Hochzinsphase mit dem Ziel in Anspruch genommen werden, sie in einer späteren Niedrigzinsphase durch zinsgünstigere Anschlußfinanzierungsmittel zu substituieren.
Die Besicherung erfolgt durch Abtretung der Ansprüche aus dem endgültigen Dauerfinanzierungskredit. Zusätzlich wird bei erfolgter Eintragung eines Grundpfandrechts die Abtretung der durch Nicht-Valutierung der Hypothek vorläufig entstandenen Eigentümergrundschuld verlangt. Soweit ein Bauzwischenkredit in Anspruch genommen wird, bei dem die Anschlußfinanzierung nicht gesichert ist, erfolgt die Besicherung durch Eintragung eines Grundpfandrechts zugunsten der Universalbank.
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