Die Beschäftigung spielt als Kalkulationsbasis beim Aufbau des Kostenstellenbudgets eine große Rolle. Es muß hier die Planbeschäftigung zugrunde gelegt werden. Es handelt sich um das geplante Bezugsgrößenvolumen. Oftmals wird statt Planbeschäftigung auch Normalbeschäftigung gesagt. Für die Vollkostenrechnung hat die Planbeschäftigung für die Ermittlung der Verrechnungssätze eine größere Bedeutung als für die Deckungsbeitragsrechnung oder Grenzplankostenrechnung. Die Ermittlung der Vollkostensätze erfordert eine Annahme über die Planbeschäftigung. Sonst ist es nicht möglich, die fixen Kosten auf die Einheit umzulegen. Bei den Grenzkostensätzen hingegen ist man von der Lage der Planbeschäftigung unabhängig. Sie ändern sich nur dann, wenn andere Verfahrensbedingungen gewählt werden. Bei der Wahl der Planbeschäftigung hat man im Prinzip zwei Möglichkeiten: Einmal geht man von der Maximalkapazität aus. Man spricht hier von Kapazitätsplanung für die Ermittlung der Plankostenverrechnungssätze. Man kann aber auch vom Engpaßsektor, z.Beschäftigungsplanung vom Verkaufsplan, ausgehen.
Durch die Abstimmung des Verkaufsplans mit dem Produktionsplan erreicht man über die Auflösung der Arbeitspläne, die aufgrund des Auftragsbestandes ermittelt worden sind, die Planbeanspruchung der einzelnen Kostenstellen. Eine solche Grundlage ist vernünftig, da nur die aufgrund des Verkaufsplans abgeleitete Kapazitätsauslastung es ermöglicht, Deckungsbeiträge zu erzielen. Auch im Break-even-Diagramm wird auf der waagrechten Achse die Planbeschäftigung angenommen, die sich infolge der Abstimmung von Absatzplan und Produktionsplan ergibt. Nur wenn die Vollkostenrechnung zugrundegelegt wird, enthält diese dann die Gefahr, daß mit dieser Planbeschäftigung und bei einer tatsächlich schlechten Auslastung Selbstkosten kalkuliert werden, die am Markt nicht mehr über die Preise hereingeholt werden können. Es besteht die Gefahr, daß man sich aus dem Markt herauskalkuliert. In solchen Situationen ist es vielleicht vernünftiger, mit Standardkostensätzen zu arbeiten, die auf der Grundlage einer Standard- oder Normalbeschäftigung ermittelt worden sind. Insgesamt muß je nach Absatz und Beschäftigungslage eine angemessene Kalkulationspolitik betrieben werden. Es müssen sowohl die Vorteile als auch die Nachteile der Zugrundelegung von Maximalkapazität bzw. Engpaßkapazität berücksichtigt werden und im Einzelfall je nach vorliegender Situation entschieden werden.
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