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Besteuerungsgrundsatz

Grundsätze, die bei der Besteuerung zu beachten sind, vor allem das Leistungsfähigkeits-, Gleichheits-, Praktikabilitäts- und das Prinzip der Wettbewerbsneutralität. Das Leistungsfähigkeitsprinzip verlangt, dass jeder Steuerbürger nach seiner finanziellen Leistungsfähigkeit zur Steuerzahlung herangezogen wird. Bei der Lohn- und Einkommensteuer gelten daher drei Forderungen:
1. Steuerfreiheit des Existenzminimums, z.Besteuerungsgrundsatz im Jahre 2002 = 7.235 €, ab 2005 = 7.664 €.
2. Progressiver Steuertarif, d.h. ein Bürger hat mit höherem Einkommen überproportional höhere Steuern zu zahlen. Ab 2005 steigt der Einkommensteuersatz in drei Stufen von 15 % ab einem zu versteuernden Einkommen von 7.664 € auf 42 % ab einem zu versteuernden Einkommen von 52.152 €.
3. Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse durch das sog. Splitting-Verfahren, durch Kinder- und Haushaltsfreibeträge, durch Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.
Das Gleichheitsprinzip besagt, dass alle Steuerbürger vor dem Gesetz gleich sind. Jeder Bürger — ohne Ausnahme — hat Steuern zu zahlen, wenn er den Besteuerungsgegenstand der jeweiligen Steuerart erfüllt. In früheren Zeiten waren Adel und Geistlichkeit von Steuerzahlungen befreit. Diese Privilegien gibt es heute nicht mehr. Das Praktikabilitätsprinzip ist durch drei Forderungen gekennzeichnet: bequeme Zahlungsweise, geringe Erhebungskosten, einfache und verständliche Steuerbestimmungen. Die Zahlungsweise gilt dadurch als bequem, dass Steuern nicht am Letzten bzw. Ersten eines Monats fällig sind, sondern grundsätzlich am io. eines Monats. Quartalstermine sind entzerrt worden, z.Besteuerungsgrundsatz sind Gewerbe-und Grundsteuern im zweiten Monat, Einkommensteuern im dritten Monat eines Quartals zu zahlen. Erhebungskosten sind gering, wenn der Erhebungsaufwand im Verhältnis zum Steueraufkommen nicht ins Gewicht fällt. Einfache und verständliche Steuerbestimmungen sind ein Traum des Steuerbürgers, jedoch schwer zu verwirklichen, da die Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse bei der Besteuerung zu komplizierten Regelungen führt. Wettbewerbsneutralität verlangt schließlich, dass die Besteuerung bestimmte Unternehmensformen, Unternehmenszusammenschlüsse, Investitionen und Produkte weder begünstigt noch benachteiligt.

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