(BDE). Methode zur Erfassung der betrieblichen Leistung, bei der sowohl personenbezogene als auch fertigungsauftragsbezogene Mengen und Zeiten erfasst werden Datenschutzrecht.
Datenerfassungssysteme
Vor allem in Produktionsunternehmen werden die realisierten Produktionsmengen und Zeitwerte der Aufträge und Mitarbeiter, Stillstands- und Ausfallzeiten von Betriebsmitteln sowie der Einsatz von Materialien und Werkzeugen in den Planungs- und Steuerungsprozess zurückgemeldet. Die damit verbundenen Aktivitäten bezeichnet man als Betriebsdatenerfassung (BDE). Die Daten werden dabei über spezielle Hardwaresysteme wie störunanfällige Terminals oder automatische Signal- Geber an Produktionsanlagen, die z.T. auch einen Prozessrechner erfordern, in das Informationssystem eingegeben. Die Leistungsfähigkeit realer BDE-Systeme geht über die reine Datenerfassung hinaus und umfasst auch Funktionen zur Verarbeitung der Daten und zur Ausgabe von Steuerinformationen an Maschinen, Transport- und Lagersteuerungssysteme. Die BDE-Systeme liefern Daten sowohl für die technischen Steuerungsprozesse als auch für betriebswirtschaftliche Planungsfunktionen. Die Integration von BDE-Systemen im Informationssystem einer Unternehmung führt i.d.R. zu einer Vernetzung von mehreren Rechnersystemen. Literatur: Roschmann, K., Betriebsdatenerfassung in Industrieunternehmen, München 1979.
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