formales Verfahren, das die Auswahl unter mehreren Entscheidungsalternativen strukturiert und durch Erhöhung der Transparenz die Entscheidung objektiviert. Ziel der Bewertung ist es, die erwarteten Wirkungen von Entscheidungsalternativen anhand eines vorgegebenen Zielsystems zu konkretisieren, d.h. die Kosten und den Nutzen zu ermitteln, die mit ihnen verbunden sind, um diejenige Variante bestimmen zu können, die die vorgegebenen Ziele relativ am besten erfüllt. Die Entscheidungstheorie hat eine Reihe von Entscheidungsregeln entwickelt, die jeweils an unterschiedliche Anwendungsvoraussetzungen gebunden sind. Auch wenn dadurch der Anwendbarkeit dieser Entscheidungsregeln enge Grenzen gesetzt sind, so nutzen sie dem Entscheider doch bereits dadurch, dass sie ihn zwingen, sein Zielsystem und die von ihm als wichtig erachteten Randbedingungen offenzulegen und in eine Ordnung zu bringen. Die hierdurch erhöhte Transparenz der Entscheidung kann dazu beitragen, die Informationsbasis, auf der entschieden wird, zu verbessern, weil die (selbst-) kritische Auseinandersetzung mit der Entscheidung erleichtert und der Begründungszwang erhöht werden. Auch wenn Bewertungstechniken wie die Kosten-Nutzen-Analyse, die Nutzwert- analyse und Punktbewertungsverfahren keine Garantie dafür bieten, dass z.B. in Organisa- tionsänderungsprozessen die relativ beste Gestaltungsalternative tatsächlich ausgewählt wird, weil viel Raum für subjektive Einschätzungen bleibt, so geniessen sie gegenüber der rein intuitiven oder verbalen Bewertung doch den Vorteil, intersubjektiv nachvollziehbar und systematisch zu sein. Literatur: KG St, Organisationsuntersuchungen in der Kommunalverwaltung, 5. Aufl., Köln 1977. Schmidt, G., Organisation - Methode und Technik, 4. Aufl., Giessen 1981.
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