Ordentliche Bilanzen werden nach dem Zeitpunkt der Regelmäßigkeit bzw. Wiederholung von den außerordentlichen Bilanzen abgegrenzt. Als ordentliche Bilanzen werden dabei solche bezeichnet, die in regelmäßigen Abständen aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Jahresbilanzen) oder aufgrund vertraglicher Vereinbarungen (z. Bilanz, ordentliche Vorlage monatlicher, viertel oder halbjährlicher zwischenbilanzen bei einem Kreditgeber) oder auf freiwilliger Basis für betriebsinterne Zwecke zur Selbstinformation und als Grundlage für weitere Dispositionen aufgestellt werden. Die wichtigste Art der ordentlichen Bilanzen sind die Jahresbilanzen, die zusammen mit der Erfolgsrechnung den Jahresabschluß bilden. Unter den Begriff der Jahresbilanzen fallen die Handelsbilanz und die Steuerbilanz eines Unternehmens. Beides sind externe Bilanzen.
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