- Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung
GoB und Bewertung
Nach dem Handelsrecht kommt den Grundsätzen der ordnungsgemässen Buchführung auch beim Jahresabschluss eine wichtige Bedeutung zu. Für den Jahresabschluss werden folgende Grundsätze definiert:
(1) Grundsatz der Vollständigkeit,
(2) Grundsatz des Bilanzkontinuität, (Bilanzidentität, Bilanzstetigkeit, Bilanzzusammenhang),
(3) Grundsatz der Unternehmensfortführung,
(4) Grundsatz der Einzelbewertung,
(5) Grundsatz der Stichtagsbezogenheit,
(6) Grundsatz der Periodenabgrenzung,
(7) Grundsatz der Bilanzwahrheit
(8) Grundsatz der Bilanzklarheit. Zusätzlich gibt es besondere Bewertungsprinzipien, wie das Vorsichtsprinzip, welches in den Prinzipien des Anschaffungswertprinzip, des Niederstwertprinzip, des Höchstwertprinzip, des Imparitätsprinzip seine konkrete Anwendung findet.
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