Organ indikativer und sektoral-selektiver Investitionslenkung als Dauerinstitution
oder temporäres Koordinierungsgremium zur Kapazitätslenkung und
Krisenbewältigung. Im Gegensatz zur staatlichen Investitions- bzw.
Kapazitätslenkung wird in Branchenausschüssen die Eigenverantwortlichkeit der
von strukturellen Veränderungen betroffenen Gruppen betont. Vorherrschend ist
die Auffassung, daß Kapazitätsanpassung und Umstrukturierung eine politische
und keine rein betriebswirtschaftliche Aufgabe seien. Entsprechend ist eine
Zusammensetzung aus Mitgliedern von Bundes- und Länderregierungen, Unternehmern
und Gewerkschaften vorgesehen.
Durch ihre Mitwirkung streben die Gewerkschaften eine
"sozialfriedliche Anpassung" an. Hierzu zählen insb. die zeitliche Streckung
und Verringerung des Umfangs der Kapazitätsanpassung, die Sicherung der Mitbestimmung,
Standortgarantien, Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen, Verhinderung betriebsbedingter
Entlassungen, Fortführung der Sozialplanpolitik, Durchsetzung eines sozialen
Begleitprogramms sowie öffentliche Kapitalbeteiligung an Unternehmen in Krisenbereichen.
Die Leistungsfähigkeit derartiger Branchenausschüsse in der
Marktwirtschaft ist umstritten. Der staatliche und gewerkschaftliche Interventionsgrad
werde erhöht, die Anpassungsfähigkeit der Unternehmen - insb. im Personalbereich
- herabgesetzt; Finanzmittel für Innovationen und Umstrukturierungen würden für
Personalabfindungen absorbiert, die Rückkehr zu wettbewerblich verfaßten Industriemärkten
erschwert.
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