Rentenversicherung
(BfA)
Träger der Rentenversicherung für Angestellte
in der Bundesrepublik Deutschland. Die BfA betreute 1990 rd. 17,5 Mio. Versicherte
und rd. 4,5 Mio. Rentner, durch die regionale Erweiterung ihres Aufgabengebiets
auf die neuen Bundesländer seit 1992 etwa 25 Mio. Personen.
Zu ihren gesetzlichen Aufgaben gehören insb.
die Feststellung und Zahlung von Renten an Versicherte wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit,
von Altersruhegeld und von Hinterbliebenenrenten, die Erhaltung, Besserung und
Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit der Versicherten (Rehabilitation)
sowie die Förderung der gesundheitlichen Verhältnisse in der versicherten
Bevölkerung.
Die BfA ist eine bundesunmittelbare Körperschaft
des öffentlichen Rechts, die von den Versicherten und den Arbeitgebern in Selbstverwaltung geführt wird. Die Gremien der
Selbstverwaltung sind paritätisch besetzt, wobei die jeweiligen Vertreter im
Rahmen der Sozialversicherungswahlen bestimmt werden. Nachdem nach 1945
zunächst die Landesversicherungsanstalten zusätzlich die Aufgaben der
Angestelltenversicherung übernommen hatten, wurde durch Gesetz vom 7. 8. 1953
wieder ein eigenständiger Versicherungsträger für die Rentenversicherung der
Angestellten errichtet. Sitz ist Berlin.
(BfA) BfA.
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