Clearing
Zentrale Verrechnungsstelle einer Warenterminbörse oder Optionsbörse. Überwachung der Abwicklung und Einhaltung eingegangener Kontrakte sowie Verrechnung der Börsengeschäfte. An der Deutschen Terminbörse Frankfurt (DTB) übt die DTB die Funktion des Clearing House in der Form aus, dass die Liefer- und Abnahmeverpflichtungen ihr gegenüber begründet werden und damit den Marktteilnehmern das Erfüllungsrisiko abgenommen ist. Im grenzüberschreitenden Wertpapierverkehr erfolgt das Clearing durch CE-DEL oder EUROCLEAR.
Siehe auch: Deutsche Terminbörse
Die Clearingstelle einer Termin- oder Optionsbörse. Sie tritt beim Börsengeschäft zwischen Käufer und Verkäufer als Vertragspartner ein. Das C.-H. garantiert und besorgt die ordnungsgemäße Verrechnung, Abwicklung und Besicherung der einzelnen Geschäfte. Keinem der Marktteilnehmer entstehen dadurch Erfüllungsrisiken aus den Bonitätsrisiken der Vertragspartner; Liefer- und Abnahmeverpflichtungen bestehen nur gegenüber dem C.-H.
Vorhergehender Fachbegriff: Clearing-Agreement | Nächster Fachbegriff: Clearing-Stelle
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|