Es geht hier um die Fragestellung, in welcher Form sich der Controller an welchen Planungsaufgaben für welche Planungsstufen beteiligen soll. Die Planungsaufgaben lassen sich aufteilen in solche der Substanzplanung und jene der Prozessplanung. Die erste Aufgabe betrifft den Inhalt der Planung, die zweite Gestaltung und Management des Planungssystems. Die inhaltliche Planung erfolgt durch die für die Realisation Verantwortlichen. Grundsätzlich ist die Planungs- und Kontrollkoordination durch den Controller nach unserer Unterscheidung Prozessplanung, d. h. der Controller legt weder Ziele noch Strategien und Aktivitäten fest. Seine Beteiligung an der Planung erstreckt sich vielmehr auf die: • Erarbeitung und Pflege des Planungssystems, • Erarbeitung der Grundlageninformationen für die Planung, • Inganghaltung der Planungsaktivitäten der Linie (Organisation). • Hilfeleistung und Beratung bei der Planung, • Abstimmung der Planungstätigkeit und der Pläne, • formelle Prüfung der Pläne. Diese Aufgaben nimmt er für alle Planungsstufen wahr (strategische, taktische und operative Planung; strategisches Controlling). Ein besonderer Schwerpunkt der Controller-Planungsbeteiligung in der Praxis ist die Mitwirkung an der Budgetierung. Literatur: Hahn, D., Planungs- und Kontrollrechnung, 3. Aufl., Wiesbaden 1985.
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