Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Depotbuchhaltung

Führung eines Verwahrungsbuches im Sinne des Depotgesetzes durch den Erstverwahrer, der die Wertpapiere vom Kunden hereinnimmt. Nach § 14 Depotgesetz ist der Verwahrer verpflichtet, ein Handelsbuch zu führen, in das jeder Hinterleger und Art, Nennbetrag oder Stückzahl, Nummern oder sonstige Bezeichnungsmerkmale der für ihn verwahrten Wertpapiere einzutragen sind. Bei der Weitergabe an einen Drittverwahrer ist der Ort der Niederlassung des Dritten im Verwahrungsbuch anzugeben. Die Depotbuchhaltung ist getrennt in ein Personenbuch, das nach Hinterlegern geordnet ist und in dem die für jeden Hinterleger verwahrten Wertpapiere erfaßt sind. Im Sachdepotbuch wird der Depotinhalt nach einzelnen Wertpapieren getrennt ausgewiesen. Die Summen der Wertpapiere in beiden Büchern müssen übereinstimmen, was durch die jährlich mindestens einmal stattfindende Depotprüfung kontrolliert wird.

In sich geschlossene Buchhaltung der Depot- (Wertpapier-, Effekten-) abteilung. Nicht verbunden mit der Hauptbuchhaltung. Die Aufgaben bestehen im ordnungsgemässen Ausweis der von ihr verwahrten Wertpapiere sowie in der Erstellung von buchmässigen Unterlagen für die Depotverwaltung. Ferner dient sie der Kontrolle bei Gutschriften für Zinsen und Dividenden, bei der Erstellung der Depotauszüge und der Depotgebührenrechnung, der Anfertigung von Listen für die Ausübung von Stimm- und Bezugsrechten und bei Zusammenlegungen und Konvertierungen von Wertpapieren. Als Depotbücher werden geführt: Personendepotbuch (Gliederung nach Kunden), Sachdepotbuch (Gliederung nach Wertpapieren), Nummernverzeichnisse (Zusammenstellung aus den Durchschriften der Stückeverzeichnisse, Streifbanddepotbuch) und Lagerstellenkartei (Ordnung nach Drittverwahrern). Der besonders umfangreiche Anfall auch von Terminarbeiten (Zins- und Dividendengutschriften, Beachtung von HV, Auslosungen oder Ausgabe neuer Aktien) hat zum starken Einsatz elektronischer Datenverarbeitung geführt.

Vorhergehender Fachbegriff: Depotbestätigung | Nächster Fachbegriff: Depotgebühr



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Qualitätskritisches Merkmal | Distanzhandel (Fernhandel, Überseehandel) | Kurantmünzen

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon