Nach dem Aussagezweck von Bilanzen wird unterschieden in Erfolgsermittlung und Vermögensermittlung, d. h. in Erfolgsbilanz und Vermögensbilanz. Erfolgsbilanzen sind im wesentlichen die laufenden Bilanzen der Unternehmung. Sie dienen vorErfolgskapitalerhaltung wiegend der Erfolgsermittlung für das Geschäftsjahr. Erfolgs- und Vermögensbilanzen sind eng verwandt, da jeder Erfolg eine Vermögensänderung bedeutet. Erhebliche Unterschiede bestehen aber hinsichtlich der Rechnungsabgrenzung und der Bewertung. Soll der Periodenerfolg festgestellt werden, so müssen alle Bestände, die wirtschaftlich Erfolg einer anderen Periode sind (z. B. geleistete oder erhaltene Mietvorauszahlungen) durch » Rechnungsabgrenzungsposten korrigiert werden.
Ungenaue Bezeichnung für Bankgewinn- und -ver-lustrechnung.
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