Vermögensrechnung
Bilanzielle (- Bilanz) Aufstellung eines Unternehmens, durch die dessen Vermögenslage (Vermögen) dargestellt werden soll, indem die Vermögensquellen (Eigenkapital, Fremdkapital) auf der Passivseite (Passiva) der Vermögensverwendung auf der Aktivseite (- Aktiva) gegenübergestellt werden.
Nach dem Aussagezweck von Bilanzen wird in Erfolgsermittlung und Vermögensermittlung unterschieden. Wesensmäßig sind beide zwar nicht zu trennen, da eine Erfolgsänderung zwangsläufig eine Vermögensänderung nach sich zieht, trotzdem kann bei der Bilanzierung zum einen die Erfolgsermittlung, zum anderen die Vermögensermittlung im Vordergrund stehen.
Die Vermögensbilanz ist in der Regel eine gelegentliche Bilanz, die aus einer laufenden Bilanz abgeleitet ist. Im Gegensatz zur Erfolgsbilanz kann bei der Vermögensbilanz eine Rechnungsabgrenzung unterbleiben, bilanziert wird, was am Stichtag vorhanden ist, ohne Rücksicht auf die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen zwei Abrechnungsperioden. Eine besondere Art der Vermögensbilanz stellt die Unternehmenswertbilanz dar. In ihr drückt sich der Wert der Unternehmung als Ganzes aus. Neben den in der ursprünglichen Vermögensbilanz aufgezeigten Werten der einzelnen Vermögensteile (Substanzwert) wird in der Unternehmenswertbilanz auch der Geschäftswert (Firmenwert, Kapitalisierungsmehrwert) berücksichtigt.
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