Während einer dreijährigen Übergangsfrist, also bis zum 31.12.2001, ist der Euro nur als Buchgeld verfügbar. Zu Beginn des Jahres 2002 wird der Euro dann auch als Bargeld (Banknoten und Münzen) umlaufen und spätestens ab dem 1.7.2002 als alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel im Euroraum gelten. In Deutschland sollen auf Euro lautende Banknoten und Münzen bereits zum 1.1.2002 alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel werden. Allerdings wollen der Einzelhandel und die Kreditinstitute bis zum 28.2.2002 noch auf DM lautende Banknoten und Münzen in Zahlung nehmen („modifizierte Stichtagsregelung“). Die Deutsche Bundesbank wird zeitlich unbefristet auf DM lautende Banknoten und Münzen zum festen Umtauschkurs (1,95583 DM je Euro) annehmen.
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