Bezeichnung für die seit 1991 zwischen der Europäischen Gemeinschaft (EG) einerseits und den mittel- und osteuropäischen Reformstaaten (MOE-Staaten) andererseits geschlossenen Assoziierungsverträge (Assoziierungsabkommen). Inzwischen bestehen mit zehn Staaten entsprechende Abkommen (vgl.Tabelle). Sie sichern den Transformationsländern weitgehend freien Zugang zum Europäischen Binnenmarkt und streben eine umfassende politische und kulturelle Zusammenarbeit an. Durch die explizite Formulierung des Zieles der Mitgliedschaft in der Europäischen Union (EU) gehen die Verträge über die übliche Form von Assoziierungen hinaus. Die Europaabkommen sollen der politischen Stabilisierung der Reformstaaten dienen und sehen die Errichtung einer Freihandelszone für Industrieprodukte innerhalb von zehn Jahren vor. Im Bereich des Warenverkehrs baut die EU ihre Beschränkungen zum Schutz ihrer eigenen Wirtschaft eher ab (in der Regel bereits nach fünf Jahren) als die jeweiligen Vertragspartner.
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