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Europäische Umweltagentur

Am 7. Mai 1990 durch Verordnung des Rates der Europäischen Union geschaffenes Rechtsinstitut mit Sitz in Kopenhagen, das 1994 seine Arbeit aufnahm. Zu seinen Aufgabenbereichen zählen die Sammlung, Auswertung und der Austausch von umweltrelevanten Informationen aus den Mitgliedstaaten. Die Agentur soll als Koordinationsstelle für Forschungsergebnisse und Umwelterhebungen die Tätigkeiten der nationalen, regionalen, privaten und öffentlichen Umweltorganisationen bündeln und das von diesen Einrichtungen gestellte Datenmaterial aufbereiten. Langfristiges Ziel ist es, die national unterschiedlichen Methoden und Nomenklaturen zu vereinheitlichen, um eine größere Kompatibilität der Daten zu erreichen, die einer effektiven Umweltpolitik dienen können. Zudem soll die Behörde Prognosetechniken entwickeln, die durch Ernstfallszenarien Vorsorge- und Verhütungsmaßnahmen ermöglichen. Die Umweltagentur wirkt nur in beratender Funktion und kann deshalb keine Programme einsetzen oder kontrollieren.

In der Umweltwirtschaft:

Abk.: EUA. Mit Beschluß des Europarates vom 07. 05. 1990 errichtete Institution, die die Lieferung zuverlässiger und vergleichbarer Informationen über die Umwelt an die Europäische Union und die Mitgliedsstaaten in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz zum Ziel hat. Sitz der Agentur ist Kopenhagen. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, der Agentur die wichtigsten Komponenten ihrer landesweiten Umweltinformationsnetze mitzuteilen. Die Europäische Umweltagentur steht den Nicht-Mitgliedsländern offen.

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