Am 5. Mai 1949 von zehn europäischen Staaten gegründete Organisation mit Sitz in Straßburg, die sich explizit europapolitischen Zielen wie der engeren Zusammenarbeit und der europäischen Integration widmet (nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat). Schwerpunktmäßig befaßt sich der Europarat mit den Themen Demokratie, Menschenrechte und Kultur. Mitglieder sind heute alle Staaten der Europäischen Union (EU), der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sowie Albanien, Andorra, Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Mazedonien, Moldova, Polen, Rumänien, Rußland, San Marino, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn und Zypern. Der Europarat ist eine zwischenstaatliche Institution, die sich mit Problemfeldern in politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereichen auseinandersetzt. Nach Art.1 seiner Satzung soll er «eine enge Verbindung zwischen seinen Mitgliedern zum Schutz und zur Förderung der Ideale und Grundsätze, die ihr gemeinsames Erbe bilden», herstellen. Darüber hinaus soll er den sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt fördern. Fragen der nationalen Verteidigung werden ausdrücklich ausgeklammert. Organe des Europarates sind der Ministerausschuß der Außenminister als zwischenstaatliches Exekutivorgan der beteiligten Staaten, bzw. in deren Vertretung die Botschafter sowie die Parlamentarische Versammlung (bis 1974 Beratende Versammlung) als beratendes Organ. In sie entsenden die Mitgliedstaaten Parlamentarierdelegationen (2-18 Abgeordnete). Ein Generalsekretariat mit einem Generalsekretär steht beiden Organen vor. Die Organe des Europarates haben von ihren Mitgliedstaaten keine Kompetenzen übertragen bekommen. Da sie somit keine unmittelbar bindenden Rechtsnormen erlassen können, haben sie deshalb als wichtigste Arbeitsinstrumentarien Teilabkommen und Konventionen (ca. 150) entwickelt, deren wichtigste die 1950 unterzeichnete Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) darstellt. Beim Europarat angesiedelt ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
(engl.) Council of Europe. Zwischenstaatliche Organisation, in der die europäischen Länder in politischen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen zusammenarbeiten. Gegr. am 05.05.1949. Sitz: Straßburg. Zurzeit 44 Mitgliedstaaten. Der E. erarbeitet insb. gesamteuropäische Konventionen, z. B. in den Bereichen Schutz der Menschenrechte, Grundfreiheiten, Kultur und Bildung, soziale Sicherheit; diese schlägt er den Mitgliedstaaten zur Beschlussfassung vor. Der E. unterhält seit 1989 ein Programm zur Unterstützung der Entwicklung und Konsolidierung des demokratischen Stabilisierungsprozesses in Mittel- und Osteuropa. Er unterhält enge Beziehungen zur EU; seine Arbeiten ergänzen die Tätigkeiten der EU. Z. B. seit 1993 mit gemeinsamen Programmen zur Unterstützung der mittel- und osteuropäischen Transformationsländer beim Aufbau des Rechtssystems, bei der Reform der Verwaltungsapparate, der Durchsetzung der Menschenrechte und Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Der E. darf aber weder mit dem Europäischen Parlament noch mit dem Europäischen Rat oder dem Rat der Europäischen Union verwechselt werden. http://www.coe.fr
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