Gewährung von Darlehen aus Bundes- und Landesmitteln an Nachwuchskräfte kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Industriefinanzierungspolitik). Sie dienen zur Finanzierung von Investitionen zur Standortsicherung und Standortverlegung, wenn ein Unternehmen durch von ihm nicht zu vertretende Umstände in seiner Existenz bedroht ist, von Investitionen zur Gründung von Filialen, sofern das bisher betriebene Geschäft keine ausreichende Existenzgrundlage darstellt, und von Investitionen zur Sortimentserweiterung bzw. der Erweiterung der Produkt- und Dienstleistungspalette zur Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Die Darlehenshöhe ist begrenzt und soll einen Anteil von 50% nicht überschreiten.
Vorhergehender Fachbegriff: Existenzminimumtheorie des Lohnes | Nächster Fachbegriff: Exit
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|