(auch True and Fair View). Generalnorm der Rechnungslegung, wonach der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wiedergeben muss. In den IAS/IFRS und US-GAAP ist dieser Grundsatz vorherrschend, während er im deutschen Handelsrecht durch die Dominanz des Vorsichtsprinzips (GoB) erheblich eingeschränkt wird.
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