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Fehlbelegung

neben der Mietenverzerrung eines der Hauptprobleme der  Wohnungswirtschaft als Folge der konkreten Ausgestaltung der Wohnungsbaupolitik und der Wohnungsbestandspolitik. Von Fehlbelegung spricht man, wenn eine im sozialen Wohnungsbau errichtete Wohnung von einem Haushalt belegt wird, dessen Einkommen die Einkommensgrenzen des § 25, II. Wohnungsbaugesetz übersteigt. Da eine Überprüfung der Einkommensverhältnisse und des normativen Wohnflächenbedarfs bislang nur für den Zeitpunkt des Bezuges einer Sozialwohnung vom Gesetzgeber vorgesehen war, führte ein Anstieg des Familieneinkommens zwangsläufig zur Fehlbelegung (wegen der Ausnutzung der Subventionsvorteile durch Mehrverdienende auch als Fehlsubventionierung bezeichnet). Im Gegensatz zur einkommensmässigen Fehlbelegung spricht man von Unterbelegung, wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder nach dem Bezugszeitpunkt verringert hat, der Haushalt mithin einen normativ zu grossen Wohnflächenkonsum aufweist. Die Fehlbele- gerquote wird zur Zeit auf etwa 32% geschätzt. Negative Folgen des Fehlbelegungsproblems sind zum einen ein erhöhter Bedarf an Sozialwohnungen, da wohnberechtigte Haushalte ihren Anspruch nicht realisieren können, zum anderen ein Mehraufwand an Wohngeld, soweit Sozialwohnungsberechtigte auf teurere Wohnungen des freifinanzierten Wohnungsbaues zurückgreifen müssen. Zur Lösung des Problems der Fehlbelegung wurde durch das im Dezember 1981 verabschiedete "Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen" (AFWoG) ein neues Instrument, die sog.  Fehlbelegungsabgabe, geschaffen.   Literatur: Dyong, H., Kommentar zum Fehlbele- gungsgesetz, in: Fischer-Dieskau, H.-J./Pergande, H.-G./Schulender, H. W., Wohnungsbaurecht, Bd. 3.2, Essen 1991.

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