Die Finanzgerichte, die als obere Landesgerichte durch Einzelgesetz errichtet oder aufgehoben werden, bestehen aus dem Präsidenten, den Financial Leasing punkt der Aufgaben der Internen Revision gestanden. Zum Bereich des Financial Auditing gehören u. a. die durch die Interne Revision durchzuführenden Prüfun gen der Geschäftsbuchhaltung, der Betriebsbuchhaltung, der Lohn und Gehaltsabrechnungen sowie speziell der Beteiligungsbuchhaltung und der Jahresabschlüsse von Beteiligungsge sellschaften. Die Prüfungen dienen der Feststellung der Ordnungsmäßigkeit, dem Schutz der Vermögensge genstände sowie der Zweckmäßigkeit und Zuverlässigkeit der eingebauten Kontrollen.
Die Finanzgerichte, die als obere Landesgerichte durch Einzelgesetz errichtet oder aufgehoben werden, bestehen aus dem Präsidenten, den Finanzierung Vorsitzenden Richtern und weiteren Richtern in erforderlicher Anzahl. Die gebildeten Senate entscheiden in der Besetzung mit drei auf Lebenszeit ernannten Richtern und zwei ehren amtlichen Beisitzern im ersten Rechtszug über öffentlichrechtliche Streitigkeiten, für die durch Gesetz der Finanzrechtsweg eröffnet ist, und über berufsrechtliche Streitigkeiten nach den Vorschriften des Steuerbera tungsgesetzes. Wichtigste Klageart ist die Anfechtungsklage (auf Aufhebung oder Änderung eines Verwal tungsaktes), ferner Verpflichtungs klage, Feststellungsklage und Untätigkeitsklage. Die Finanzgericht überprüfen die angefochtenen Verwaltungsakte auf Rechtmäßigkeit, haben amtliche Er mittlungspflicht, jedoch nur im Rah men des Klagebegehrens und somit keine Änderungsmöglichkeit zum Nachteil des Steuerpflichtigen (keine Verböserung). Kein Zwang zur Vertretung durch geeignete Bevollmächtigte.
dienen dem Rechtschutz des Steuerpflichtigen und behandeln Klagen gegen Finanzbehörden. Sie sind unabhängig von der Finanzverwaltung. Über den Finanzgerichten als obere Landesgerichte steht der Bundesfinanzhof (BFH) in München als oberster Gerichtshof in Steuersachen.
Zweistufige Gerichtsbarkeit für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten. Die Tätigkeit der Finanzgerichte ist in der Finanzgerichtsordnung geregelt. Revisions- (in Sonderfällen Beschwerde-)Instanz ist der Bundesfinanzhof (BFH) mit Sitz in München.
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