Methode zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung. Der eine Staat besteuert das Einkommen (oder das Vermögen) und der andere berücksichtigt es im Rahmen seiner Besteuerung des Steuerpflichtigen überhaupt nicht. I.d.R. wird eine Freistellung nur unter Progressionsvorbehalt vereinbart; d.h., das Einkommen bzw. Vermögen wird nicht mit in die Bemessungsgrundlage einbezogen, wohl aber bei der Ermittlung des auf die übrigen Einkünfte anzuwendenden Steuersatzes berücksichtigt. Siehe auch Anrechnungsmethode.
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