Mittel des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken zur Verwendung als Stützungsmaßnahme für Kreditgenossenschaften, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind mit dem Ziel, den Kunden eine Einlagensicherung zu gewährleisten. Die Mittel werden durch Umlagen bei den Mitgliedsinstituten aufgebracht.
Einlagensicherung
Bezeichnung für Fonds, bei denen der Anleger zu einem bestimmten Stichtag die Wahl zwischen dem tatsächlichen Wert des Fonds und einem von der Investmentgesellschaft garantierten Anteilswert hat. Der Anleger kann beim Verkauf zum festgesetzten Stichtag in jedem Fall den garantierten Anteilswert verlangen, sodass kein Verlustrisiko besteht.
Bei Inanspruchnahme der Garantie sind alle Erträge steuerpflichtig. Ansonsten sind die Kursgewinne als Teil der Ausschüttung steuerfrei.
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