ist ein Rechtsbegriff, der zur Haftungsbeschränkung des Arbeitnehmers entwickelt wurde. Eine solche Tätigkeit liegt vor, wenn die zu leistende Arbeit wegen ihrer Eigenart eine besonders hohe Wahrscheinlichkeit birgt, daß ein Fehler unterläuft oder eine Situation entsteht, die zu folgeschweren Entschlüssen ohne ausreichende Bedenkzeit zwingt. Beispiele: Lokomotivführer, Sprengmeister, Berufskraftfahrer o.a. Der Arbeitnehmer haftet dann bei leichter Schuld nicht, bei mittlere Schuld anteilig, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit jedoch voll.
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