Durch zwei schräg gestellte parallele Striche gekennzeichneter Scheck. In England darf ein solcher Scheck nur an die innerhalb der Kreuzung bezeichnete Person oder bei Freilassung der Rubrik an die Kunden einer Bank gezahlt werden, gleich ob bar oder durch Verrechnung. Die aus dem internationalen Scheckrecht in das deutsche Scheckgesetz übernommenen Vorschriften wurden in Deutschland nicht in Kraft gesetzt. Wird aber ein im Ausland von einem Bankkunden gekreuzter Scheck in Deutschland bei der bezogenen Bank vorgelegt, gilt der gekreuzte Scheck als Verrechnungsscheck. Gewohnheitsrechtlich wird in Deutschland teilweise die Kreuzung wie ein Verrechnungsvermerk betrachtet. Die rechtliche Gültigkeit dieses Verhaltens ist aber umstritten.
Crossed Cheque
Ein im Ausland ausgestellter Scheck, der zwei gleichlaufende diagonale Striche auf der Vorderseite aufweist. Die bezogene Bank darf diesen Scheck nur wie einen Verrechnungsscheck behandeln, wobei zwischen den beiden Schrägstrichen noch besondere Weisungen bezüglich der Gutschrift vermerkt sein können. Das deutsche Scheckrecht sieht den gekreuzten Scheck nicht vor.
Crossedcheque. Im deutschen Scheckrecht zwar vorgesehen, doch sind die Bestimmungen darüber nicht in Kraft gesetzt. »Kreuzung« (Crossing) von Schecks erfolgt, indem 2 diagonale parallele Striche über die Vorderseite des Schecks gezogen werden. Sie soll verhindern, dass der Scheckbetrag an nicht berechtigte Empfänger ausgezahlt wird. Dies wird beim Verrechnungsscheck durch die spezif. Art der Einlösung realisiert, dagegen beim gekreuzten Scheck durch Beschränkung des Kreises der Empfänger, an die der Scheck in bar ausgezahlt wird. Zu unterscheiden sind allgemein und besonders gekreuztet Scheck. Bei Ersterem wird zwischen die Striche kein Name und keine Bezeichnung wie Bankier & Co. o. dgl. gesetzt. Dieser Scheck darf von der bezogenen Bank nur an eine Bank oder einen Kunden der bezogenen Bank ausgezahlt werden. Bei Letzterem wird der Name einer bestimmten Bank zwischen den beiden Strichen vermerkt. Flier darf der Scheckbetrag nur an diese Bank oder, wenn sie selbst bezogene Bank ist, an ihren Kunden ausgezahlt werden. Die allgemeine Kreuzung kann von jedem Scheckinhaber in eine besondere umgewandelt werden, nicht jedoch umgekehrt. In Deutschland werden gekreuzte Schecks im Zahlungsverkehr wie Verrechnungsschecks behandelt.
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