Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Gemeinwirtschaftlichkeit

Gemeinwirtschaftlichkeit ist die von Schmalenbach und Nicklisch vertretene These, daß der Erfolg der betrieblichen Tätigkeit letztlich an ihrem Nutzen für die Allgemeinheit und nicht allein am Nutzen für den Unternehmer zu messen sei.

bedeutet das Binden von Handlungen an ein öffentliches Interesse. Dies kann dadurch inhaltlich aufgefüllt werden, dass durch Gesetz oder in den Satzungen von öffentlichen Unternehmen oder gemeinwirtschaftlichen Unternehmen die Erfüllung eines öffentlichen Auftrages verlangt wird, dessen Erreichen ein Kontrollorgan überwacht. Beispiele hierfür finden sich in der öffentlichen Kre ditwirtschaft oder auch bei der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost.

Vorhergehender Fachbegriff: Gemeinwirtschaftliches Prinzip | Nächster Fachbegriff: Gemeinwohl



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Multiplikatorwirkung | Co-op-Mailing | offset policy

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon