Gemeinwirtschaftlichkeit ist die von Schmalenbach und Nicklisch vertretene These, daß der Erfolg der betrieblichen Tätigkeit letztlich an ihrem Nutzen für die Allgemeinheit und nicht allein am Nutzen für den Unternehmer zu messen sei.
bedeutet das Binden von Handlungen an ein öffentliches Interesse. Dies kann dadurch inhaltlich aufgefüllt werden, dass durch Gesetz oder in den Satzungen von öffentlichen Unternehmen oder gemeinwirtschaftlichen Unternehmen die Erfüllung eines öffentlichen Auftrages verlangt wird, dessen Erreichen ein Kontrollorgan überwacht. Beispiele hierfür finden sich in der öffentlichen Kre ditwirtschaft oder auch bei der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost.
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