("Finanzierung aus einer Hand") verbindet im Zuge der Wohnungsbaufinanzierung die erst- und nachstellige Dauerfinanzierung mit der Gewährung von Bauzwischenkrediten und der Vorfinanzierung von Bausparverträgen. Der Schuldner hat es - auch wenn mehrere Kreditgeber beteiligt sind - von der Antragstellung bis zur letzten Ratenzahlung i.d.R. nur mit dem federführenden Institut zu tun. Seit Ende der 60er Jahre wird die Gesamtbaufinanzierung in den unterschiedlichsten Varianten vor allem zur Erleichterung des Erwerbs bzw. Baus von Eigenheimen von fast allen Wohnungsbaufinanzierungsinstituten allein oder in enger Zusammenarbeit mit anderen angebo- ten. Die Gesamtbaufinanzierung umfasst dabei bis zu 80%, gegen Stellung zusätzlicher Kreditsicherheiten (z.B. Bürgschaften, Wertpapiere) auch bis zu 90% der angemessenen Gesamtherstellungs- oder Erwerbskosten des Beleihungsobjektes.
Vorhergehender Fachbegriff: Gesamtausgabenmultiplikator | Nächster Fachbegriff: Gesamtbedarfsmatrix
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|