im Rahmen der —Wohnungsbaufinanzierung die Kreditinstitute und Kapitalsammelstellen, die die Dauerfinanzierung einer Baumassnahme sicherstellen. Es handelt sich um die Institute oder Institutsgruppen, die den organisierten Realkredit betreiben, d. h. im Zuge des Geschäftsbetriebes oder als Vermögensanlage fortlaufend Realkredite geben und dabei Aktiv- und Passivgeschäft organisch verbinden: Sparkassen, Bausparkassen, — Realkreditinstitute (private Hypothekenbanken und öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalten), —Versicherungsunternehmen und — in geringerem Umfang — Anstalten der Sozialversicherung. Nach der Art der Kreditsicherung lassen sich die angeführten Wohnungsbaufinanzierungsinstitute wie folgt gruppieren: · Institute, die grundsätzlich nur erststellige Beleihungen durchführen, also des ersten Ranges in Abteilung III des Grundbuches bedürfen, · Institute, die sich mit einer nachstelligen Sicherung ihrer Darlehen begnügen. Erstere (im wesentlichen Sparkassen, Realkreditinstitute und Lebensversicherungen) pflegen ihre Darlehen durch Hypotheken oder Grundschulden auf dem Beleihungsgrundstück abzusichern. Weitere Merkmale ihres Geschäftsbetriebs können der Übersicht entnommen werden. Der nachrangigen Beleihung widmen sich in Deutschland traditionsgemäss die privaten und öffentlichen Bausparkassen. Durch die zunehmende Auflösung der Arbeitsteilung im Bereich der Wohnungsbaufinanzierung und das verstärkte Aufkommen der Gesamtbaufinanzierung engagieren sich in diesem Kreditmarktsektor im erhöhten Masse heute auch Kreditinstitute, die nicht dem organisierten Realkredit angehören. Kreditbanken und Kreditgenossenschaften bieten nun ausser den bei ihnen schon immer üblichen hypothekarisch gesicherten Personalkrediten für Wohnungsbaumassnahmen im Verbund mit den ihnen angeschlossenen Hypothekenbanken und Bausparkassen eine Baufinanzierung wie die traditionellen Wohnungsbaufinanzierungsinstitute an. . Literatur: Steffan, E, Handbuch des Real- und Kommunalkredits, 2. Aufl., Frankfurt a. M. 1977.
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