Muster und Modelle, die ästhetisch wirken und nach dem Geschmacksmustergesetz für den Urheber schutzfähig sind. F.s kann sich hierbei z.B. um Tapetenmuster, Bestecke, Vasen handeln. Der ästhetische Gehalt stellt den wesentlichen Unterschied zum Gebrauchsmuster dar. Geschmacksmuster können bis maximal 20 Jahre geschützt werden. (Siehe auch: Gebrauchsmuster)
ist ein Rechtsschutz für gewerbliche Nachbildung von neuen und eigenen Mustern oder Modellen. Schutzfähig sind zum Beispiel Tapeten oder Stoffmuster, Flaschenformen o.a. Geregelt im GeschmMGeschmacksmuster Der Rechtsschutz beträgt bis zu 3 Jahren, Verlängerung auf maximal 15 Jahre möglich. Siehe auch Gebrauchsmuster, Patent, Warenzeichen.
Siehe auch: Schutzrechte, gewerbliche
Gewerbliches Schutzrecht für das Design und die Gestaltung eines Produkts, das durch Hinterlegung beim Patentamt gewährt wird. Siehe auch Gewerblicher Rechtschutz.
Dabei handelt es sich um die Möglichkeit des Schutzes für die schöpferische Leistung an der äußeren Form. Geschützt werden Erzeugnisse, bei denen die Kaufentscheidung durch die gute Gestaltung gefördert wird. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Neuheit handelt, bei der die die Eigentümlichkeit begründenden Gestaltungselemente zum Anmeldezeitpunkt inländischen Fachkreisen nicht bekannt sein konnten. Ein weiteres Kriterium ist die »Eigentümlichkeit«, die beinhaltet, dass das Werk von der Persönlichkeit des Gestalters geprägt sein und über das Übliche hinausgehen muss. Die maximale Schutzdauer beträgt 20 Jahre. Es werden eine einmalige Gebühr sowie Verlängerungsgebühren berechnet. Die Anmeldung erfolgt beim Deutschen Patentamt Berlin.
Siehe auch: Patent, Gebrauchsmuster, Marke, Gemeinschaftsmarke
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