Eine Marke, die den Inhabern der Gemeinschaftsmarke gehört und die von mehreren selbständigen Unternehmungen vertrieben werden kann, solange bestimmte qualitative Mindestanforderungen erfüllt sind.
von mehreren selbständigen Unternehmen in Kooperation vertriebene Herstelleroder Handelsmarke (Markenartikel).
Einheitlicher Markenschutz in allen EU-Staaten. Geschützt werden alle Zeichen, die sich grafisch darstellen lassen, wie z. B. Wörter, Bilder, Farbgestaltungen, Verpackungen etc. Voraussetzung ist, dass die Zeichen geeignet sein müssen, die betreffenden Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit.
Die Anmelde- und Eintragungsgebühren belaufen sich auf ca.
2. 100,—Ecu. Die Anmeldung erfolgt beim Europäischen Markenamt in Alicante/Spanien.
Siehe auch: Patent, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marke
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