Sammelverwahrung
Übliche Art der Depots bzw. der Depotverwahrung bei den Banken, das die stückelose Übertragung von Wertpapieren ermöglicht. Ggs.: Streifbanddepot.
Depot
Im Girosammeldepot werden die Wertpapiere von den verwaltenden Wertpapiersammelbanken für den Depotkunden, unter Zwischenschaltung von dessen Hausbank, verwahrt. Dieser hat keinen Anspruch auf einzelne, nummerierte Stücke, sondern besitzt nur einen Bruchteilseigentumsanspruch am Gesamtbestand der Wertpapiere einer bestimmten Kategorie. Zum Girosammeldepot bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Ermächtigung durch den Kunden. Eine gesonderte Aufbewahrung der Wertpapiere kann vom Hinterleger gemäß § 2 Satz 1 Depotgesetz (DepotG) verlangt werden.
Siehe auch: Streifbanddepot
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